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Ratgeber & Gesundheit

E-Rezepte einlösen – mit Ihrer Chipkarte

So einfach ist das E-Rezept

E-Rezepte einlösen – mit Ihrer Chipkarte

So funktioniert das E-Rezept 
Das E-Rezept löst das rosa Papierrezept in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der Arzt erstellt die Verordnung elektronisch und legt sie geschützt auf einem zentralen Server ab. Als Patient bekommen Sie nicht das eigentliche Rezept, sondern einen Schlüssel (sogenannter E-Rezept-Token) ausgehändigt. Nur mit diesem Schlüssel können wir Apotheken das digitale Originalrezept vom zentralen Server herunterladen und bearbeiten.
Mit dem E-Rezept soll der gesamte Weg von der Arztpraxis bis in die Apotheke digital werden. Das E-Rezept steht für verschreibungspflichtige Arzneimittel und Verordnungen zur Verfügung.

Ganz einfach mit Ihrer Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der neueste und patientenfreundlichste Einlöseweg für das E-Rezept – dabei befähigen Sie unsere Apotheken, auf dem E-Rezept-Server abgelegte E-Rezepte einzulösen. Das heißt also: Das E-Rezept ist NICHT auf der eGK gespeichert, die Karte dient wie auch der Token als Schlüssel, um die E-Verordnungen einzusehen. Der Patient muss seine eGK also in ein Kartenlesegerät der Apotheke stecken, damit unser Apothekenteam die Rezeptdaten einsehen und Ihr Rezept einlösen kann.

Das E-Rezept spart unnötige Wege
Rezeptzettel verlieren? Mit dem E-Rezept kann dies nicht mehr passieren. Alle nicht eingelösten E-Rezepte können innerhalb von 28 Tagen wieder abgerufen werden. Und wer ein einfaches Folgerezept im laufenden Abrechnungsquartal braucht, kann ebenfalls Wege sparen: Denn ein weiterer Arztbesuch wird unnötig, wenn die Praxis das Folgerezept digital zum Abruf über elektronische Gesundheitskarte übermittelt.

Wie bekomme ich ein E-Rezept?
In Ihrer Praxis oder auch in einer Videosprechstunde stellt der Arzt oder die Ärztin nach der Untersuchung ein elektronisches Rezept aus. Dabei wird der Rezeptcode erstellt, der zum Einlösen in der Apotheke nötig ist. Diesen Code kann man über die Gesundheitskarte abrufen oder sich alternativ in der Praxis einen Ausdruck auf Papier geben lassen.

Braucht man zum Einlösen ein Handy?
Nein, wenn Sie kein Smartphone nutzen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Sie können sich den E-Rezept-Token in der Arztpraxis auf Papier ausdrucken lassen oder die elektronische Gesundheitskarte nutzen und damit in unsere Apotheke kommen.

Gibt es Rezepte auch weiterhin in Papierform?
Ja. Wer möchte, kann das Rezept wie gewohnt in der Arztpraxis in Papierform erhalten. Der Zettel mit der Rezeptverordnung ist jedoch nicht mehr rosa, sondern ein einfacher weißer Ausdruck mit dem entsprechenden Rezeptcode, der in der Apotheke ausgelesen werden kann. Der Ausdruck ist digital signiert und daher ohne ärztliche Unterschrift gültig.

Kann ein E-Rezept auch von einem anderen Familienmitglied eingelöst werden?
Ja, das ist möglich. Zum Beispiel kann der Papierausdruck weitergegeben oder der Token per Foto auf das Handy übertragen werden. Im Normalfall wird dazu der große Code oben rechts gescannt. Er enthält alle Verordnungen des E-Rezepts. Möchten Sie jedoch nur Teile der Verordnung abholen, kann auch der zugehörige kleine QR-Code gescannt werden.

Ich habe den Schlüssel für mein E-Rezept verloren. Was kann ich tun?
Sie können sich jederzeit den Schlüssel erneut von Ihrer Arztpraxis aushändigen lassen, sofern Ihr Rezept nicht schon über den digitalen Weg eingelöst wurde.

Können Rezepturen elektronisch verordnet werden?
Ja, auch Rezepturen können Ihnen übder das E-Rezept verschrieben werden. Auch Wirkstoffverordnungen sind über eine Freitexteingabe möglich.

Verfällt ein E-Rezept?
Ja, nach 28 Tagen.

Kann ein E-Rezept aus dem europäischen Ausland in einer deutschen Apotheke eingelöst werden?
Nein, E-Rezepte aus dem Ausland sind zurzeit noch nicht in Deutschland einlösbar.

Ich habe noch weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Fragen zum E-Rezept beantworten wir Ihnen gerne in unserer Apotheke vor Ort.
Weitere Informationen rund um das E-Rezept finden Sie auf unserer Webseite und den angegebenen Links.


Apothekerin Franziska Wagner und Apotheker Constantin Beer

Gesundheitskarte nicht vergessen!

Rezepte einlösen ist jetzt ganz einfach
Man mag es kaum glauben, aber manchmal hat Digitaliserung auch Vorteile – für Sie und auch für uns in den Apotheken. Ihr digitales E-Rezept mit Arzneimittel- und Wirkstoffverordnungen können Sie jetzt mit Ihrer Gesundheitskarte einlösen, mit der Sie vom Arzt kommen. Das geht schnell, ist sicher und erspart so manchen Zettelkram. Aber auch Ausdrucke Ihres Rezeptes (meist auf DIN A4 aus der Arztpraxis) können wir weiterhin bearbeiten und Ihnen aushändigen.

Herzlichst,
Ihre Apothekerin Franziska Wagner und
Ihr Apotheker Constantin Beer
(Beitrag vom Januar 2024)

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